Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz
2011 zugestimmt.
Die Kernpunkte:
- bereits für 2011 steigt der
Arbeitnehmerpauschbetrag von EUR 920 auf EUR 1.000.
- ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern
Kinderbetreu-
ungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen
oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr.
- ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter
25 Jahren für
Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann weiter
volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder
seines Erststudiums hinzuverdient.
- ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der
Entfernungspauschale: Wer für
den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt,
muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.
- die Möglichkeit einer
zusammengefassten Steuererklärung für zwei Jahre entfällt.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.9.2011