Pendlerpauschale gilt wieder

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bekommen Millionen von Pendlern Geld zurück.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt auch rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007. Wenn Sie also Ihre Steuererklärung schon eingereicht haben und Ihnen durch die Pendlerpauschale bedingte Werbungskosten nicht anerkannt wurden, erfolgt eine automatische Änderung Ihres alten Einkommensteuerbescheides.

Die Finanzämter sollen nach dem Wortlaut der Bundesregierung angewiesen werden, die Rückzahlungen für das Jahr 2007 schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

 

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