Derzeit ist das automatische Mahnverfahren für nicht offengelegte Jahresabschlüsse durch das Bundesministerium für Justiz angelaufen. Wer jetzt nicht handelt riskiert hohe Strafen.
Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2007 greifen eine Reihe von wesentlichen Neuerungen, die im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) geregelt sind. Diese Änderungen wirken sich auf alle Unternehmen aus, die ihre Abschlussunterlagen bisher im Handelsregister veröffentlichen mussten (insbesondere Kapitalgesellschaften und die meisten GmbH & Co. KGs).
Die offenlegungspflichtigen Unterlagen sind beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, das ist die Bundesanzeiger Verlags- gesellschaft mbH mit Sitz in Köln, einzureichen und vom Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt zu machen. Am Umfang der Unterlagen, die veröffentlicht werden müssen ändert sich nichts.
Insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften existieren zahlreiche Erleichterungen bei der Offenlegung. So muß z.B. keine Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht werden.
Die Einreichung der Unterlagen an den Bundesanzeiger hat elektronisch zu erfolgen. Für die Dauer von 3 Jahren wird übergangsweise die Einreichung auf Papier akzeptiert, was allerdings mit wesentlich höheren Veröffentlichungsentgelten verbunden ist.
Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2006 beginnen hat die Veröffentlichung spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen. Das heißt: die Jahresabschlüsse 2006 müssen spätestens bis zum 31.12.2007 bekannt gemacht werden.
Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden zukünftig direkt vom Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 und 25.000,00 Euro sanktioniert. Während es in der Vergangenheit dazu eines Antragstellers bedurfte, den es in der Regel nicht gab, erfolgt die Ahndung zukünftig von Amts wegen.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Justiz einen Abgleich der offengelegten Jahresabschlüsse mit den Eintragungen im Handelsregister vorgenommen und festgestellt, dass viele Unternehmen ihrer Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind.
Als umfassender Dienstleister übernehmen wir die Offenlegung ihres Jahresabschlusses, so dass Sie mit der Abwicklung künftig nichts mehr zu tun haben. Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.