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Das 2. Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze führt ab dem 01.01.2009 neue Melde- und Ausweispflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte in bestimmten Branchen ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bekommen Millionen von Pendlern Geld zurück.
Schon wer Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen betreibt ist in der Regel Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen und muß damit die neue Künstlersozialabgabe von zur Zeit 4,9 % auf die gezahlten Honorare zahlen.
Derzeit ist das automatische Mahnverfahren für nicht offengelegte Jahresabschlüsse durch das Bundesministerium für Justiz angelaufen. Wer jetzt nicht handelt riskiert hohe Strafen.
Wie heute bekannt wurde, hält der Bundesfinanzhof (BFH) die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die endgültige Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts hierzu steht zwar noch aus, allerdings wird der Entscheidung des BFH Signalcharakter beigemessen.
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